Einführung
Kammerherrenschlüssel gehören zu den traditionellen Insignien der deutschen Adels- und Hofgesellschaften. Diese kunstvoll gestalteten Schlüssel symbolisieren die besondere Rolle und das Privileg der Kammerherren, die in den Diensten des Monarchen oder Fürsten standen. Im Laufe der Jahrhunderte haben sie nicht nur als praktische Werkzeuge gedient, sondern auch als Symbole für Status und Vertrauen.
Die Funktion eines Kammerherrenschlüssels ging einst weit über das einfache Öffnen von Türen hinaus. Die Verleihung der Kammerherrenwürde war zunächst mit zahlreichen Privilegien verbunden. Kammerherren hatten Zugang zu den innersten Gemächern des Herrschers und waren oft in vertrauliche Angelegenheiten und Entscheidungen eingebunden. Sie fungierten als Berater und Vertraute des Herrschers und nahmen an wichtigen Zeremonien und Empfängen teil.
Historische Ursprünge
Die Tradition der Kammerherrenschlüssel lässt sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Die Ordnung und der Ursprung eines Hofstaates reichen in ferne Jahrhunderte zurück. Eine Gliederung des Hofstaates, deren Vorsteher neben den anderen obersten Kronbeamten die Kämmerer sind, lässt sich bis ins graue Altertum, zu den römischen Cäsaren und noch weiter in die fernsten Zeiten orientalischer Herrscher zurückverfolgen.
Diese Tradition ist historisch belegbar und diente sowohl praktischen Zwecken als auch der Steigerung des Glanzes des Hoflebens. Bereits in der frühen Geschichte wurde um die Person des Herrschers ein hoher Rang geschaffen. Würdenträger, die der Leitung und Aufsicht einzelner Zweige des Hofdienstes unterstellt waren, trugen die Titel Kämmerer, Mundschenk, Marschall und Truchsess. Diese Ämter wurden einst von Königen, Herzögen und Markgrafen besetzt. In der Konsequenz kam es häufig vor, dass diese Ämter doppelt besetzt waren: Einerseits durch Fürsten, in deren Familie sie erblich geworden waren, seit die hohen Reichsbeamten allmählich zu unabhängigen Fürsten aufgerückt waren, andererseits durch Hofbeamte, welche der König für diese Funktionen zum täglichen Dienst bestellte. Damit war die Zweiteilung in Erbämter und Hofämter eingeleitet, welche speziell in den österreichischen Erblanden eine besondere Bedeutung gewann, da sich hieraus die Institution der Landes-Erbämter entwickelte.
Erste Erwähnungen des Mundschenkenamtes gibt es bereits in der Bibel. Erwähnt wird auch die Verschwörung der Kämmerer gegen den König Assuerus von Babylon, der erst nach Jahren anlässlich des Streites zwischen Aman und Mardochäus davon erfuhr und den treuen Mardochäus belohnte.
Die Entstehung der Hofämter ist primär dem königlichen Hofe im Rahmen des fränkischen Königsgeschlechts der Merowinger zuzuschreiben.
Hinsichtlich der Benennung sind neben Kämmerer und Kammerherr insbesondere in früherer Zeit auch die Bezeichnungen Kammeredelleute, Kammerjunker, Kämmerer und Kämmerling bekannt. Gemäß J. und W. Grimm (Deutsches Wörterbuch, V. Band, Seite 121) wird der Kammerherr als "adeliger Herr im Dienste des Fürsten, betraut mit dessen Aufwartung in persönlichen Angelegenheiten, eines der obersten Hofämter" bezeichnet. Die Institution der vier obersten Hofämter (quatuor officia principalia) wurde von den Merowingern auf die Karolinger und die folgenden deutschen Könige übertragen, wobei deren Funktionäre in die Klasse der Hofdienstmannen eingegliedert wurden.
Die Institution der Kämmerer sowie die Ämter des Hofmarschalls, Mundschenk und Truchsessen erlangten insbesondere unter den deutschen Königen und "römischen Kaisern deutscher Nation" eine besondere Bedeutung. In dem staatlichen Organismus des Reichsregiments nahmen die Funktionäre der genannten vier Würden eine hoch angesehene Stellung ein. Es lässt sich durch alle Jahrhunderte verfolgen, dass sich gerade die Würde des Kämmerers eines gewissen Vorranges gegenüber den anderen erfreute. Diese vier Würden bildeten zusammen die höchsten Hofämter.
Im 18. und 19. Jahrhundert erlebten die deutschen Fürstenhöfe eine Blütezeit, in der die Zahl der Kammerherren zunahm. Die Schlüssel wurden zu kunstvoll gefertigten Objekten, die oft mit Wappen, Monogrammen und anderen heraldischen Elementen verziert waren. Sie wurden bei Zeremonien und offiziellen Anlässen getragen und dienten als sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zur höfischen Elite. Auch im 20. Jahrhundert blieben die Kammerherrenschlüssel ein wichtiger Bestandteil der höfischen Traditionen. In den Monarchien und Fürstentümern, wie zum Beispiel in Bayern und Preußen, wurden die Kammerherrenschlüssel als Teil der Hofkleidung getragen.
Rolle und Funktion der Kammerherren
Tätigkeiten und Verpflichtungen
Im Mittelalter oblag den Kämmerern laut Überlieferung folgende Hauptobliegenheiten:
- Die Aufsicht über die königliche Schatzkammer, deren Schlüssel ihnen anvertraut waren
- Die Oberaufsicht über die Kleinodien, Rüstungen, Waffen und Mobilien des Hofes
- Eine Funktion bestand in der Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Ordnung während der Feierlichkeiten am Hofe. Zu diesem Zwecke bedienten sie sich der weißen Kammerstäbe, welche sie als Insignien ihrer Würde zu führen pflegten und welche sie im Gedränge der Schaulustigen mitunter mit Nachdruck einsetzten
- Die Verwaltung des gesamten Vorrats an Stoffen und Kleidungsstücken
- Auf Reisen begleiteten sie zusammen mit den Marschällen, Truchsessen und Mundschenken ihren königlichen Herrn
- Sie hatten die Verpflichtung, sich bei jedem öffentlichen Erscheinen des Königs in seiner unmittelbaren Nähe aufzuhalten
Soziale Stellung und Privilegien
Kammerherren genossen oft besondere soziale und wirtschaftliche Vorteile. Sie waren Teil der höfischen Elite und hatten Zugang zu exklusiven Gesellschaftskreisen. Ihre Stellung am Hof ermöglichte ihnen den Aufbau von Netzwerken und Beziehungen, die auch außerhalb des Hofes von großem Nutzen sein konnten.
Ein spezielles Vorrecht der zum aktiven Dienst bei Hofe bestellten Würdenträger bestand darin, dass sie an den vom Kaiser einberufenen Reichstagen in der Regel teilnahmen und immer auf den Landtagen der Fürsten mitabstimmten. Mit der Erblichkeit der obersten Hofämter ging eine Ausweitung der Vorrechte einher, die auch Frauen aus den erblichen Familien der Würdenträger zuteilwurde.
"Das (ver-)mißt' ich König gern, dass nichts mir soll verbleiben durch euren Kammerherrn. Von aller meiner Habe; er verschwendet all' mein Gold; wer dem noch widerstände, dem wollt ich immer hold."
Die hohe Stellung der vier obersten Hofämter, welche auf einer uralten Tradition basierte, wird durch die ausführliche Darstellung der Hofhaltung des Königs Gunther zu Worms im Nibelungenlied deutlich. Die Wirksamkeit der Kämmerer wird im Nibelungenlied vielfach belegt, sodass auf die bedeutende Rolle dieser Würdenträger am Hofe geschlossen werden kann. Selbst der gewaltige Recke Hagen von Tronje verschmähte es nicht, den burgundischen Königen, deren Seitenverwandter er war, gelegentlich die Dienste eines Kämmerers zu leisten. Als die Burgunder an den Hof König Etzels kamen, wollte Kriemhilde ihren Brüdern die Waffen abnehmen. Hagen durchschaute ihre listige Absicht und vereitelte sie mit der ironischen Bemerkung, man könne eine solche Ehrenbezeugung von einer Königin nicht annehmen, da dies den höfischen Regeln widerspräche, die Hagen von seinem Vater eingeprägt bekommen hatte. Hagen erklärte, er selbst wolle lieber der Kämmerer sein. Hagens Bemerkung geht von der Prämisse aus, dass die Kämmerer den hohen Gästen beim Empfang die Waffen abnahmen.
Symbolik und Bedeutung des Schlüssels
Schlüssel gelten gemäß den ältesten deutschen Rechtsanschauungen als Symbol des Besitzes und der Gewalt. So wurde die Braut bei der Hochzeit mit Schlüsseln geschmückt, die am Gürtel hingen. Bei der Scheidung erhielt sie der Mann zurück. Beim Kauf oder Erblassungsakt wurde das Haus durch Übergabe des Schlüssels übergeben. Der Baumeister übergab dem Bauherrn die Schlüssel als Zeichen der Fertigstellung des Bauwerks.
Im Krieg erfolgte die Übergabe einer Stadt durch Überreichung der Schlüssel zu den Toren an den siegreichen Gegner. Selbst die göttliche Majestät Christi bediente sich dieses Symbols, indem sie es dem Apostelfürsten Petrus sowie seinen Nachfolgern auf dem Heiligen Stuhl als Verwaltern des Gnadenschatzes der Kirche »die Schlüssel zum Himmelreich« übergab. Daher sind auch bei den Päpsten in ihrem Wappen unter der Tiara die gekreuzten Schlüssel zu finden.
Die Verleihung eines goldenen Schlüssels durch den Landesherrn symbolisierte den Zutritt zu den fürstlichen Prunkgemächern (Kammern). Ein ähnliches Schlüsselsystem gab es auch bei den Schlüsseldamen, die einst zur Zeit des Kaisers Maximilian II. am Allerhöchsten Hofe bestanden und an einzelnen deutschen Höfen, z. B. am königlich bayerischen Hofe existierten.
Die symbolische Bedeutung des Schlüssels für das Recht der Verwaltung hatte zur Folge, dass er bereits frühzeitig als Attribut und Abzeichen der Kämmerer Verwendung fand. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ursprünglich ebenjene die tatsächliche Verwaltung der Schlüssel zu den königlichen Gemächern und Schatzkammern innehatten. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurde der Tätigkeitsbereich der Kammerherren immer weiter auf eine reine Hofcharge reduziert, ohne konkrete Aufgaben zu erfüllen zu müssen.
Der Symbolwert blieb jedoch erhalten, was sich beispielsweise darin zeigt, dass Kaiser Franz Josef I. während seiner Regierungszeit fast 3.000 Kammerherren ernannt hat. So ergab sich in der Kulturgeschichte des Öfteren der Übergang des Instrumentes zum Symbol. Die Ernennung zum Kammerherren war stets auch mit der Erhebung von nicht unerheblichen Gebühren (Taxe) verbunden. Der Erwerb der entsprechenden Hof-Uniform ging ebenfalls zu Lasten des Ernannten. Gemäß einer in Preußen gültigen Preisliste von 1913 kostete die komplette Erstausrüstung den Kammerherren mehr als 1350 Goldmark.
Physische Merkmale und Design
Materialien und Herstellung
Die handwerklichen Techniken bei der Herstellung von Kammerherrenschlüsseln waren über Jahrhunderte hinweg äußerst anspruchsvoll und kombinierten mehrere präzise Metallverarbeitungsverfahren, die dem Schlüssel seinen Charakter als Statussymbol verliehen haben. Die Kammerherrenschlüssel bestanden zumeist aus einer feuervergoldeten, hellen Kupferlegierung (Bronze oder Messing) oder bestanden aus vergoldeten Silber. Andere Materialien wie Eisen oder Gold kamen vor. Die Herstellung von Kammerherrenschlüsseln erforderte eine Kombination aus kunstvollen und handwerklichen Techniken:
- Gießen: Zunächst wurde eine detaillierte Gussform angefertigt, in die das erhitzte Metall – meist Bronze, Messing oder Silber – gegossen wurde. Dieser Gussprozess ermöglichte es, die komplexen Formen und Grundmuster des Schlüssels schon in einem frühen Stadium präzise abzubilden. Dadurch konnte schon bei der initialen Herstellung ein hoher Grad an Individualität und Detailtreue erzielt werden.
- Gravieren: Im Anschluss kamen Gravurtechniken zum Einsatz, um präzise Ornamente, Wappen oder Monogramme in das Metall einzubringen – häufig als Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Herrschers oder Hof.
- Ziselieren: Nach dem Guss folgte der Arbeitsgang des Ziselierens, bei dem kunstvolle Muster, Ornamente und Reliefs mit speziellen Werkzeugen eingearbeitet wurden.
- Vergolden: Früher kam meist eine Feuervergoldung zum Einsatz. Bei dieser Technik wird dem Metall durch Erhitzung eines zuvor aufgetragenen Goldamalgans ein edles, gleichmäßiges Finish verliehen, was nicht nur das Aussehen, sondern auch den symbolischen Wert unterstrich.
- Polieren: Abschließend wurde das Werk durch Polieren veredelt, sodass erhabene Stellen und filigrane Details in einem glänzenden Kontrast zur matten Oberfläche besonders hervorstachen.
- Textilverarbeitung: Ergänzt wurde die metallverarbeitende Arbeit immer durch textilverarbeitende Elemente. Die Schlüssel wurden durch kunstvoll gefertigte Seidenrosetten oder gestickte Portepees ergänzt, die an der Uniform getragen wurden.
Diese Kombination aus Metallbearbeitung und feiner Textilverarbeitung verlieh den Kammerherrenschlüsseln zusätzlich einen repräsentativen und festlichen Charakter – ein Spiegelbild der höfischen Adelskultur und des hohen Prestiges des jeweiligen Trägers.
Der Schlüssel selbst hatte oft die Form eines herkömmlichen Schlüssels mit Bart, der jedoch keine Funktion mehr hatte und nur noch von dekorativer Natur war.
Die Schlüssel wurden zusammen mit einem aus Silber- und/oder Goldfäden gestickten Portepee oder mit einer farbigen Seidenrosette in einem Etui überreicht. Dazu gehörte eine Urkunde über die Ernennung zum Kammerherren, welche gesiegelt und vom Herrscher unterzeichnet wurde.
Insgesamt zeigt sich, dass die Herstellung eines Kammerherrenschlüssels weit über das reine Gießen hinausging. Es war ein vielschichtiger Prozess, in dem filigrane Handwerkskunst und technologisches Know-how miteinander kombiniert wurden, um ein Objekt zu schaffen, das sowohl funktional als auch symbolisch bedeutsam war. Diese Techniken spiegeln nicht nur den künstlerischen Anspruch und die Präzision der Handwerker jener Zeit, sondern auch die enge Verknüpfung von Macht, Kunst und Handwerk in der Geschichte der europäischen Höfe wider.
Entwicklung der Form
Als Symbol der Kammerherrenwürde galten bereits seit den ältesten Zeiten silberne Schlüssel, bis während der Regierung des Kaisers Ferdinand II. vergoldete Schlüssel in Gebrauch kamen. Im 17. Jahrhundert wurden Kammerherrenschlüssel noch mit einem Bart gefertigt, der auf die Türschlösser passte. Ab dem 18. Jahrhundert wandelten sie sich zu kunstvollen Rangabzeichen ohne tatsächliche Funktion. Ursprünglich wurden die Kammerherrnschlüssel an einer schwarzen Schnur über der Schulter getragen, später, etwa ab dem Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts, an der Öffnung der Tasche des Hofkleides.
Hinter der Taillennaht wurde der Schlüssel auf einem goldgestickten Polster platziert. In der letzten Form ist der Schlüssel lediglich von einem goldenen Portepee überdeckt, wobei lediglich das obere Ende der Reide und die Hälfte des Bartes hervortreten.
Die Form der Schlüssel erfuhr im historischen Kontext verschiedene Wandlungen, von denen diejenigen seit der Zeit Kaiser Leopolds I. (1657–1705) bis in die Gegenwart erhalten geblieben sind. Während der Herrschaft Kaiser Leopolds I. wurde der vergoldete Schlüssel aus Eisen tatsächlich für die Sperrung verwendet, während er unter Kaiser Joseph I. (1705–1711) aus vergoldetem Bronzeguss hergestellt und lediglich als Symbol getragen wurde.
Auch in kleineren deutschen Fürstentümern und Herzogtümern wie Sachsen, Württemberg, Hannover und Baden wurden Kammerherrenschlüssel verliehen. Jeder Hof hatte seinen eigenen Stil und seine eigenen Traditionen, die sich in der Gestaltung der Schlüssel widerspiegelten. Oft wurden lokale Wappen und Embleme in das Design integriert, um die regionale Identität zu betonen.
In Sachsen beispielsweise wurden die Schlüssel mit der sächsischen Raute verziert, während in Württemberg das gekrönte Monogramm W ein Motiv war. Diese Variationen spiegeln die Vielfalt der deutschen Staaten vor der Einigung im 19. Jahrhundert wider.


Portepees und Seidenrosetten
Portepees waren häufig aus Silberlahn und Goldgespinst gefertigt und mit gestickten königlichen Kronen, Monogrammen oder Wappen verziert. Sie wurden lose mit dem Kammerherrenschlüssel getragen. Dazu wurden sie mit Kordeln oder Seidenbändern daran befestigt.
Etwas einfacher gestaltet waren die farbigen Seidenrosetten, welche in der Regel aber kunstvoll gerafft und vernäht wurden. Sie waren aus gewässerter Seide gefertigt und in Form einer gefalteten Rosette gestaltet. Sie wurden ebenfalls mit dem Schlüssel lose verbunden getragen und waren somit ein sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur höfischen Elite.
Portepee aus der Regierungszeit des Prinzregenten Luitpold (1886-1912):


Regionale Variationen
Großherzogtum Baden, 1853-1918

Großherzog Friedrich I. von Baden (1826-1907) fungierte von 1852 bis 1856 als Regent und von 1856 bis zu seinem Ableben im Jahr 1907 als Großherzog von Baden. Für ihn wurden neue, veränderte Schlüssel geschaffen. Diese wiesen eine Länge von 19 cm auf und waren aus vergoldetem Messingguss gefertigt. Auf der Vorderseite der Schlüssel, im Schild, befand sich unter der Krone ein verschlungenes „F“. Die vormals separat stehenden Schildhalter, dargestellt durch Löwen und Greife, waren nun fest mit den Schlüsseln verbunden. Zudem wiesen sie nun eine verzierte Umrahmung auf. Die bisher bekannten Schlüssel mit dem Monogramm „F“ weisen alle nur geringfügige Abweichungen auf. Diese Veränderungen könnten auf Nachbestellungen oder die Verwendung einer neuen Form durch den Hersteller zurückzuführen sein.
Der letzte Großherzog Friedrich II. (1857-1928) regierte von 1907 bis 1918, und aufgrund der Namensgleichheit wurden in seiner Regierungszeit die alten Schlüssel weitergetragen. Das Portepee bestand aus vergoldetem Silberdraht. Die Schleife war mit einem rhomboiden und kreisförmigen Messingplättchen versehen. Unter der Schleife wurde auf der Troddel das badische Wappen auf zweifache Weise dargestellt. Das Ganze wurde mit einem vergoldeten Silberdraht auf den Schlüssel gebunden.
Details (Baden, 1853-1918)


Die Ernennung der Kammerherren erfolgte durch den Großherzog, was durch eine Urkunde dokumentiert wurde. Die Verleihung der Kammerherrenwürde sowie die damit einhergehende Beschaffung und Übergabe des Kammerherrenschlüssels waren mit Gebühren verbunden.
Gemäß dem Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden von 1910 sind 102 aktive Kammerherren verzeichnet.
Seit dem Jahre 1854 waren die Kammerherrenschlüssel nicht mehr Rückgabepflichtig.
Nach VOLLE handelt es sich bei dem hier gezeigten Schlüssel um die seit 1853/54 ausgegebene Form aus der Regierungszeit von Großherzog Friedrich I. oder Großherzog Friedrich II.
Der Schlüssel wiegt gut 148 g und ist etwa 52,5 x 191 mm groß. Er besteht aus einer feuervergoldeten, sehr hellen, fast weißlichen Kupferlegierung (Bronze bzw. Messing). Die Kartusche mit dem Monogramm weist partiell eine matt vergoldete Oberfläche auf, die einer Politur unterzogen wurde. Das Monogramm selbst, das gespiegelte „F“, ist beiderseits separat aufgelegt. Auf dem Stück finden sich keinerlei Punzen oder Marken. Die Kammerherrenschlüssel wurden zusammen mit dem Portepee in einem mit roter Seide ausgekleideten, grünen Etui ausgegeben.
Etui des badischen Kammerherrenschlüssels

Chur-Bayern um 1750

Dieser kurbayerische Kammerherrenschlüssel stammt aus der Regierungszeit Maximilian III. Joseph (1745-1777) um 1750. Maximilian III., Joseph (1727-1777, Regierung ab 1745) übernahm die Herrschaft im Alter von 18 Jahren. Er war der letzte im Mannesstamm der Kurlinie Bayern-München. Der Kurfürst ernannte 1745 an seinem Namenstag 27 neue Kämmerer und 1746 aus gleichem Anlass waren es 26 weitere. 1763 hatte Bayern 331 Kämmerer.
Details (Chur-Bayern um 1750)


Der Schlüssel ist ca. 196 mm lang und wiegt 168 g. Bei vergleichenden Recherchen im Internet war es mir nicht möglich einen genau gleichen Schlüssel zu finden. Ich konnte drei Versionen finden, jedoch keinen mit genau diesem hier gezeigten Kurhut. Dies mag an der über 30jährigen Regierungszeit des Maximilian III. Joseph liegen, in der es scheinbar immer wieder zu kleinen Veränderungen in der Anfertigung gekommen sein muss. Die recht einfache Art des Kurhuts mit nur einem mittigen Perlreif könnte auf eine Anfertigungszeit am Anfang der Regierungszeit schließen lassen.
Die verliehenen Schlüssel bestehen aus vergoldeter Bronze und zeigen unter der Reide, am Übergang zum Halm, das offene verschlungene Monogramm „MJ“. Die meisten überlieferten Schlüssel sind von etwas unterschiedlichem Aussehen. Veränderlich zeigen sich die Details der Reiden und die der Schlüsselbärte.
Königreich Bayern, 1818

Maximilian Joseph IV. (1756-1825), Herzog von Pfalz-Zweibrücken (seit 1795) und Kurfürst von Pfalz-Bayern (seit 1799) wurde am 1. Januar 1806 zum ersten König Bayerns proklamiert. Das Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern von 1819 nennt insgesamt einen Oberst-Kämmerer und 475 Kammerherren, wovon der König 236 Kammerherren von seinem Vorgänger übernommen und 239 bis zum Jahre 1819 selbst ernannt hatte. Das älteste Patent stammt dabei aus dem Jahr 1757.
Der verliehene Schlüssel besteht aus vergoldeter Bronze und zeigt unter der Krone das offene, verschlungene und poliertem Monogramm „MJ“ in einer spangenförmig geformten und verzierten Umrahmung. Unter der Reide ein oben verzierter, sonst glatter Halm mit glattem Bart. Der Bart vierfach gelocht. Am Ende des Halms ein kugelförmiger Abschluss. Der Schlüssel ist 151 mm lang und wiegt 72,6 g.
Unter den im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern von 1819 genannten Kammerherren finden sich zwei Mitglieder aus der Familie der Grafen von Verri. Einer von ihnen war Carl Ascan Graf Verri della Bosia, geb. am 26. Mai 1790 in Neuburg an der Donau, k. bayer. Kämmerer, General-Major, Kommandeur der I. Armee-Division und General-Adjutant des Königs, verheiratet am 12. Mai 1816 mit Friederike Catharina Jordis.
Details (Bayern, 1818)


Carl Ascan Graf Verri della Bosia begann seine Ausbildung bereits im Jahr 1803 bei der k. bayer. Pagerie und beendete dort seine Ausbildung zum 7. Okt. 1806 als Lieutenant des Leibregiments. Er war seit dem 31. Mai 1806 Ritter der franz. Ehrenlegion. Mit Dekret vom 12. März 1818 wurde ihm als Hauptmann im 1. Linien-Infanterie Regiment die königliche Kämmerer-Würde verliehen. Mit Armeebefehl vom 4. Nov. 1851 (Urkunde v. 12. Nov.) wurde die Verleihung des Ehrenkreuzes des bayer. Ludwigs-Orden an ihn bekannt gemacht; mit Armeebefehl vom 28. Feb. 1852 (Urkunde v. 1. März) die Verleihung des Ritterkreuzes des Verdienstordens der bayerischen Krone. Ferner war er Inhaber des russischen Stanislaus-Ordens 2. Klasse. Gem. Armeebefehl vom 1. Okt. 1853 wurde er als Generalmajor und Brigadier der 1. Armee-Division pensioniert. Er verstarb am 2. Aug. 1878 in München.
Die Verleihung der Kämmerer-Würde wurde ihm mit Schreiben des königlich baierischen Oberst-Kämmerer-Staabs-Amts vom 15. März 1818 bekannt gemacht.
Dekret für Carl Ascan Graf Verri della Bosia

Bayern Mitte 19. Jahrhundert
Im bayerischen Hof- und Staatshandbuch von 1828, unter Ludwig I. (1786-1868, Regierung von 1825-1848) wurden 488 Kämmerer genannt und 29 Kammerjunker, die von 1826 bis 1828 ernannt worden waren. Das älteste Patent stammte von 1767, erteilt dem Grafen von Lösch. Nach dem ,,Hof- und Staatshandbuch“ für das Jahr 1849 unter Maximilian II. (1811-1864, Regierung 1848) hatte sich die Zahl der Kämmerer gegenüber 1828 um 67 verringert. Es gab 421 Kämmerer, aber 172 Kammer- und fünf Hofjunker. Damit hatte Bayern im Vergleich zu 1828 insgesamt 148 Junker mehr.
Königreich Bayern, 1820-1835

Dieser Bronze vergoldete, königlich bayerische Kammerherrenschlüssel ist 176 mm lang und wiegt 127,5 g.
Folgt man DUWE soll er aus der Zeit unter Prinzregent Luitpold (1886-1912), aber aus der Zeit vor 1900 stammen. Letztlich scheint sich diese Angabe auf einen Auktionstext der Fa. Graf Klenau (September 1974) zu stützen, da andere Quellen nicht angegeben werden.
Stutzig wurde ich darüber jedoch, als ich einen identischen Kammerherrenschlüssel in einer Hermann Historica Auktion fand. In dieser Auktion wurden gut eine Hand voll Kammerherrenschlüssel aus der Familie Freiherrn von Leonrod versteigert. Die dort versteigerten Schlüssel waren alle mit recht glaubhaft dargestellten Kärtchen versehen, welche die Inhaber der Schlüssel angegeben haben. Die Zuordnungen der Namen zu den Schlüsseln waren auch recht glaubhaft nachvollziehbar. Demnach soll es sich um einen aus vergoldeter Bronze gefertigten, fein ziselierten und feuervergoldeten Kammerherrenschlüssel aus der Regierungszeit (1806-25) König Maximilian I. Joseph von Bayern handeln.
Die Reide ist als großes Bayerisches Staatswappen, mit drei Ordensketten (Hubertus, Georg und MMJO) versehen.
Die am Schlüssel anhängende, alte Familien-Notiz lautete „Bayerischer Kammerherrenschlüssel des Karl Ludwig Frhrn. v. Leonrod“. Gem. bay. Staatshandbüchern wurde dieser im Jahre 1796 zum bayerischen Kammerherren ernannt.
Dass es sich dabei nicht um einen Schlüssel aus der Zeit handelt bevor Bayern Königreich wurde, ist wegen dem auf den Schlüssel dargestellten Wappen unstrittig. Das der ursprüngliche, Leonrodsche Schlüssel nach einem Regierungswechsel ausgetauscht wurde wäre in Bayern, wo nahezu jeder Herrscher andere Schlüssel verlieh, nachvollziehbar. Verstorben ist besagter Leonrod im Jahre 1859 (geb. 1774). Der Austausch hätte also zwischen den Jahren 1807 und 1859 stattfinden müssen, weshalb Luitpold (Regentschaft von 1886-1912) den Austausch nicht mehr hätte vornehmen können.
Details (Bayern, 1820-1835)


Das dargestellte Wappen mit Schwert und Zepter im Herzschild war bayerisches Staatswappen vom 20.12.1806 bis zum 17.10.1835. Wenn ich die Anzahl der Orden (drei) auf dem Wappen hilfsweise zur weiteren Altersbestimmung heranziehe, dürfte dieses Wappen (mit drei Orden darunter) von 1807 bis spätestens 1818 Verwendung gefunden haben, denn ab 1819 werden bis 1835 mehr Orden unter dem Wappen dargestellt.
Nur allein auf das Wappen bezogen, würde ich deshalb die Entstehungszeit des Schlüssels abweichend vom DUWE, auf die Zeit von 1820 bis 1835 schätzen wollen. Der vom Prinzregent Luitpold um 1900 eingeführte, etwas kleinere Schlüssel mit dem bay. Staatswappen trägt das Wappen aus der Zeit ab 1835 (bis 1918), mit dem Rautenschild als Herzschild und vier Ordensketten darunter.
Ob dennoch der in Rede stehende, hier gezeigte Schlüssel in diesem Design wie DUWE schreibt, auch noch nach Änderung des Wappens, bis zum Jahre 1900, so verliehen worden sein soll, konnte ich weder nachweisen, und deshalb auch nicht ausschließen.
Königreich Bayern, 1900

Infolge der Amtsunfähigkeitserklärungen für Ludwig II. und seinem Nachfolger Otto I. übernahm Prinz Luitpold vom 10. Juni 1886 bis zum 12. Dezember 1912 die Regentschaft im Königreich Bayern als des Königreichs Bayern Verweser.
Das Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern von 1888 nennt insgesamt einen Oberst-Kämmerer und 311 Kammerherren, wovon der Prinzregent 264 Kammerherren von seinen Vorgängern übernommen und 241 bis zum Ende seiner Regentschaft selbst ernannt hatte. Das älteste Patent stammt dabei aus dem Jahr 1815.
Die Erlangung der Kämmererwürde war in der Regel mit der Zahlung von Gebühren (Taxen) für die Verwendung des Siegels (auf dem Dekret) und Überlassung des Kammerherrenschlüssels verbunden. Ferner war eine besondere Uniform am Hof vorgeschrieben, welche sich der Kammerherr selbst zu beschaffen und natürlich aus eigener Tasche zu bezahlen hatte. In besonderen Fällen konnte die Ernennung zum Kammerherren jedoch taxfrei, oder mit reduzierter Taxe geschehen. Auch wenn es dem Ernannten Geld kostete, verschaffte doch der Titel, mit den damit verbundenen Möglichkeiten wirtschaftlichen und beruflichen Aufstiegs, ein großes gesellschaftliches Ansehen.
Details (Bayern, 1900)


Im Jahre 1900 betrug die Taxe für den Kammerherrentitel in Bayern 780 Mark. Sie setzte aus der Großen Taxe (480 Mark), der Kleinen Taxe (240 Mark) und einer Verwaltungsgebühr (60 Mark) für die Ausstellung der Urkunde, Überlassung des Dienstzeichens (Kammerherrenschlüssel), der Eintragung in das Matrikelprotokoll und der Ausschreibung im Gesetz- und Verordnungsblatt zusammen. (Das verfügbare Jahresdurchschnittsgehalt eines Arbeiters lag im Jahre 1900 bei ca. 213 Mark.)
Der hier vorgestellte Kammerherrenschlüssel ist hohl gefertigt, vergoldet, 160 mm lang und 35,7 g leicht. Er zeigt beidseits das bayerische Staatswappen in einem barocken Rahmen. Der sonst glatte Halm ist an beiden Enden mit Ringen und Blattwerk verziert und schließt kugelförmig ab. Der Bart ist nicht ausgeschnitten und trägt ein geometrisches Linienmuster. Erhabene Flächen sind teils poliert.
Verliehen wurde der gezeigte Schlüssel an Karl Joseph Askan Gabriel Graf von Verri della Bosia, geboren am 09.02.1865 in München. Er trat im Jahre 1878 in die königlich bayerische Pagerie ein und trat von dort am 08.08.1883 als Portepee-Fähnrich ins Infanterie-Leib-Regiment über. Er war Kammerjunker und im Jahre 1901 Hauptmann und Kompagnie-Chef im 6. Ostasiatischen Infanterie-Regiment. 1906 wird er als Oberstleutnant als Mitglied des bayerischen Senats beim Reichs-Militärgericht mit Sitz in Berlin und bis 1911 als Chef des Generalstabs des General-Kommandos des II. Armeekorps geführt. Er starb am 09.08.1911 im Alter von 46 Jahren.
Dekret für Karl Graf von Verri della Bosia

Herstellermarkierung Carl Weishaupt

Fürstentum Lippe (Detmold) um 1914

Die Maße des Schlüssels belaufen sich auf 139,8 x 38 mm, bei einem Gewicht von 51,3 g.
Eine Analyse des "Staatshandbuchs für das Fürstentum Lippe" offenbart, dass im Jahr 1890 neun Kammerherren namentlich aufgeführt sind. Für die Jahre 1909, 1911 und 1913 sind demnach jeweils 10, 11 bzw. 13 Kammerherren verzeichnet. Diese Zahlen zeigen über die Dauer der Existenz des Fürstentums einen relativ konstanten Stand.
Im 18. Jahrhundert ist die Existenz von Kammerherren im Fürstentum Lippe nicht belegbar. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts lassen sich die ersten Kammerherren nachweisen. Von dieser Zeit bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden Kammerherrenschlüssel verliehen, deren Form sich über die Jahre hinweg nicht wesentlich veränderte. Der Schlüssel zeigt in der Reide die Rose aus dem Landeswappen und als Abschluss oben den Fürstenhut. Ein dreiblättriges Kleeblatt ist im Bart ausgespart. Die Schlüssel wurden aus Bronze gegossen und mit einer Vergoldung versehen. Sie wurden mit einem Portepee und auf einer grünen Blattrosette getragen. Es ist anzunehmen, dass in Schaumburg-Lippe ähnliche, vielleicht sogar gleiche Schlüssel verliehen wurden, wie sie in Lippe-Detmold üblich waren. Es existieren zwei Varianten der Kammerherrenschlüssel. Diese unterscheiden sich aber lediglich in der Größe des Fürstenhuts. Auch im Fürstentum Lippe gab es für Kammerherren eine eigene Uniform, die wie folgt beschrieben wird:
Details (Lippe) um 1914


A. Die Gala Uniform
- Frack von dunkelblauem Tuch mit Stehbrust und Stehkragen, von halber Brusthöhe bis unten mit Haken zu schließen. Stickerei auf Kragen, Brust, Aufschlägen, Patten und Rücken von Silber Zeichnung. Die Stickerei auf Kragen, Brust und Aufschlägen wird auf untergelegtem dunkelblauem Sammet ausgeführt. Knöpfe laut Probe in Silber unter den Patten je 3 und in den Schoßfalten je 2. Futter schwarze Seide (Satin de chine).
- Weste von weißem Piqué ohne Kragen mit 6 silbernen Knöpfen.
- Beinkleid von dunkelblauem Satin mit 1 3/4 Zoll breiter Silbertresse, außerdem zu großer Gala weißes Beinkleid mit Silbertresse.
- Hut. Dreimaster mit weißer Straußenfeder Plumage mit Cocarde in den Landesfarben und 1 Silberknopf.
- Degen nach Vorschrift mit goldenem, rot durchzogenem Portepee.
B. Kleine Uniform
- Frack von dunkelblauem Tuch mit Aufschlägen von demselben Tuch, sowie dunkelblauem Sammetkragen, vorne 3 hinten je 1 goldener Knopf nach Vorschrift, außerdem hinten auf dem rechten Schoß 2 kleine goldene Knöpfe zum Befestigen des Kammerherrn-Schlüssels.
- Weste von dunkelblauem Tuch mit Schalkragen und 5 goldenen Knöpfen.
- Weste von weißem Piqué in derselben Form mit 5 goldenen Knöpfen.
- Beinkleid von dunkelblauem Satin.
Herzogtum Nassau, 1864

Kammerherrenschlüssel des Herzogtums Nassau, letzte Form bis 1866. Feuervergoldete Bronze, 14,5 x 6,5 cm mit Portepee.
Der Kammerherrenschlüssel ist in einem Rahmen fest mit Zwirn befestigt. Da ich die alte Befestigung nicht lösen wollte, ist es mir nicht möglich die Rückseite des Schlüssels zu zeigen. Der Rahmen scheint etwa um 1867/68 angefertigt worden zu sein. Auf der Rückseite befindet sich eine handschriftliche Notiz, die auf den Träger und die Verleihungszeit hinweist:
Herzoglich Nassauischer Kammerherrnschlüssel. Verliehen am 25-jähr. Regierungsjubiläum des Herzogs von Nassau dem Freiherrn Moritz von Nauendorf
Das 25-jährige Regierungsjubiläum des Herzogs von Nassau und somit Tag der Verleihung des Schlüssels, fiel auf den 21. August 1864. Vor dieser Variante des Schlüssels waren auch nassauische Kammerherrenschlüssel in der Form eines wirklichen Schlüssel, also mit Reide, Halm und Bart ausgestattet. Da bei der oben gezeigten Form des Schlüssels das Portepee den gesamten Schlüssel ab der Reide verdecken würde, ist man hier dazu übergegangen anstatt des Halms unterhalb der Reide, eine große Klammer an der Reide zu befestigen.
Details (Nassau, 1864)

Zu den ab ca. 1840 getragenen Schlüsseln gehörte ein aufwendig gesticktes Portepee, welches über dem Schlüssel getragen wurde. Das Portepee zeigte unter Herzogskrone die Wappenlöwen und darunter zweifach das Monogramm A. Solche Schlüssel wurden in der Regierungszeit von Herzog Adolph (1839-1866) getragen. Offensichtlich wurde diese Schlüsselform erst für den letzten Herzog neu geschaffen. Bis zum Verlust der nassauischen Souveränität nennen die nassauischen Hofkalender immer um die 30 Kammerherren; 1865 sogar 52. Herzog Adolph ging 1866 ins Exil nach Bayern. Am 23.11.1890 wurde er Großherzog von Luxemburg.
Träger dieses Schlüssels war Freiherr Moritz Adolf Heinrich Ehrenfried von Nauendorf, Herzoglich nassauscher Kammerherr und Königlich preußischer Hauptmann. Er wurde am 13. September 1832 zu Wiesbaden geboren und verstarb am 11. Oktober 1872 zu Nauendorf.
Er trat am 1. Januar 1850 in die Kriegsschule ein und blieb dort bis zum 1. September 1851. Am 1. November 1853 wurde Moritz von Nauendorf zum Unterleutnant im Herzoglich Nassauschen 4. Bataillon ernannt. 1855 wechselte er zum 1. Regiment Nassau und wurde dort am 26. April 1859 zum Oberleutnant ernannt. Am 21. August 1864 wurde er durch Herzog Adolf von Nassau mit der Würde eines Kammerherrn ausgezeichnet. 1862 wechselte er zum 2. Regiment Nassau. Mit Wirkung zum 30. Juni 1866 wechselte er zum Herzoglich Nassauschen Jäger Bataillon und wurde zum Hauptmann und Chef der 3. Kompanie ernannt.
Mit der Annektion Nassaus durch Preußen wurde er am 20. November 1966 als Hauptmann mit nassauschen Patent in das Offizier-Korps des Kurhessischen Jäger-Bataillons Nr. 11 im Königlich Preußischen Infanterie Regiment Nr. 67 übernommen, wo er sich im Krieg gegen Frankreich das Eiserne Kreuz II. Klasse erwarb.
Freiherr Moritz von Nauendorf war von 1868-1872 Kompanie-Chef im Infanterie Regiment Nr. 67.
Entwicklung der Kammerherrenschlüssel im Königreich Preußen
Es lässt sich anhand von Quellen nicht belegen, ob bereits unter Friedrich Wilhelm (1620-1688, Regierung 1649), dem Großen Kurfürsten, Kammerherrenschlüssel als Rangabzeichen verliehen wurden. Die ersten bekannten brandenburgischen Kammerherrenschlüssel wurden von Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713, Regierung 1688 / ab 1701 Friedrich I. König von Preußen) verliehen. Die Schlüssel bestanden aus feuervergoldeter Bronze und wiesen eine Länge von ca. 17 cm auf. Der nahezu runde Schlüsselkopf zeigte insgesamt vier Mal die durchbrochene Chiffre „FIII“. Das Herzstück stellte das Zepter aus dem kurbrandenburgischen Wappen dar, welches als heraldisches Zeichen für das Amt des Erzkämmerers des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation diente. Die umlaufende Schrift „Hony soit qui mal y pense“ (zu Deutsch: „Schande über den, der Schlechtes dabei denkt“) fungiert bis heute als Devise des englischen Ordens des Heiligen Georg, auch Orden vom Hosenband genannt, der im Jahr 1350 gestiftet wurde. In den Jahren zwischen 1690 und 1700 wurden Kammerherrenschlüssel mit der Devise des Hosenbandordens verliehen. Den Abschluss des Schlüssels bildete eine Krone. Diese ruhte zwischen zwei sitzenden Adlern.
Im Anschluss an die Krönung des Kurfürsten in Königsberg im Jahr 1701 wurden den nunmehrigen königlichen Kammerherren neue Schlüssel verliehen. Es ist anzunehmen, dass diese Auszeichnung lediglich den im Rang-Reglement auf die 15. Stelle gesetzten, besoldeten Kammerherren zuteilwurde, die ihren Dienst versahen. Titular-Kammerherren wurden auf Rang 44 eingestuft. Der Schlüssel, der in den Jahren von 1701 bis 1713 verliehen wurde, wird wie folgt beschrieben: Der Schlüssel wies eine Länge von 17 cm auf und war in Bronze gegossen sowie in zwei unterschiedlichen Farben feuervergoldet. Der Schlüsselkopf, der die Form eines Ovals aufwies, zeigte in einem barocken Rankenwerk den nach links blickenden preußischen Adler, der mit einem emaillierten Herzschild versehen war. Auf dem Schlüssel war mit roter Farbe das Monogramm „FR“ aufgemalt. Der Schlüsselschaft wies ein gewundenes, reich verziertes Muster auf, während der Bart durchbrochen dargestellt war. Auf der Rückseite des Objekts befinden sich zwei Ösen, die eine Befestigung am Hofkleid ermöglichten.
Nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms I. (1688–1740) im Jahr 1713, der den großen Hofstaat seines Vaters weitgehend aufgelöst hatte, erhielten die Kammerherren des Herrschers andere Schlüssel. Unter dem zweiten Preußenkönig wurde die Schlüsselform geschaffen, die, abgesehen von zeitbedingten Veränderungen, in Preußen bis zum Ende der Monarchie Gültigkeit behielt. Die Schlüssel des Soldatenkönigs bestanden aus vergoldetem Silber, wiesen eine Länge von ca. 18 cm auf, wogen etwa 180 Gramm und zeigten unter der Krone das Monogramm „FWR“. Die Schildhalter wurden durch die beiden wilden Männer aus dem großen preußischen Wappen dargestellt. Der Schaft wies eine leichte Verzierung auf, während der Bart offen gestaltet war. Bislang konnte lediglich je ein erhaltenes Stück aus der Zeit Friedrichs III. (I.) und Friedrich Wilhelms I. nachgewiesen werden. Die unter Friedrich dem Großen verliehenen und getragenen Kammerherrenschlüssel wiesen eine ähnliche Gestaltung auf. Allerdings wurde die Krone hier durchbrochen dargestellt. In der Folge wurde ein offener Zwischenraum zwischen dem ovalen Herzstück mit der Prägung „FR“ und dem Lorbeerkranz sowie den beiden Schildhaltern geschaffen. Der Schaft wies eine glatte Oberfläche auf, während der Bart durch ein ausgespartes Kreuz sowie eine wulstige Verzierung an der Außenseite gekennzeichnet war. Die Schlüssel Friedrichs II. wiesen im Vergleich zu denen seines Vaters eine zierlichere Gestaltung auf, was auf den Einfluss des Rokokos zurückzuführen ist. Aus der Zeit des Großen Königs sind zudem Überlieferungen über die Verleihung von silber-vergoldeten Schlüsseln mit einer Länge von ca. 17 cm und einem Gewicht von etwa 170 Gramm, sowie zu vergoldeten Bronzeschlüsseln bekannt. Es wird angenommen, dass die Bronzeschlüssel im Kontext des Siebenjährigen Krieges oder kurz danach verliehen wurden, als Preußen sich in einer Phase der Verarmung befand.
Obgleich die Differenzen marginal erscheinen, lassen sie sich bei näherer Betrachtung doch Unterschiede in der Anfertigung ausmachen. Dies lässt den Schluss zu, dass die Schlüssel zu verschiedenen Zeitpunkten hergestellt und ausgegeben wurden. Es ist auch anzunehmen, dass die Anfertigung der Schlüssel durch mehrere Goldarbeiter erfolgte. Die friderizianischen Schlüssel dienten als Vorbild für alle späteren preußischen Kammerherrenschlüssel. Hinsichtlich der Gestaltung blieb der Lorbeerkranz, die offene Krone, die Bartgestaltung sowie die allgemeine Form unverändert. Das „FWR“, welches die preußischen Kammerherrenschlüssel bis 1918 zeigen, geht auf die Zeit Friedrich Wilhelms II. und seiner beiden Nachfolger zurück. Nach der Regierungszeit Friedrichs des Großen folgten in Preußen von 1786 bis 1861 drei Könige mit dem Namen Friedrich Wilhelm. Auch die von Kaiser und König Wilhelm II. verliehenen Schlüssel wiesen das Monogramm „FWR“ auf. Die Schlüssel waren aus vergoldetem Silber gefertigt, wiesen eine Länge von ca. 14 bis 15 cm auf und wogen zwischen 70 und 85 Gramm.
Unter Friedrich Wilhelm I. wird die Anzahl der Kammerherren auf etwa zehn geschätzt. Nach dem Tod Friedrichs des Großen ist davon auszugehen, dass höchstens etwas mehr als 100 Kammerherren in seinem Gefolge waren. In Anbetracht der relativ geringen Anzahl an Kammerherren war es ein Leichtes, Schlüssel mit dem jeweiligen Herrschermonogramm zu verleihen. Als unter Friedrich Wilhelm II. (1744–1797, Regierung 1786) die Zahl der Kammerherren auf 200 und mehr anstieg, wurden selbstredend entsprechend viele Schlüssel mit dem jeweiligen Königsmonogramm angefertigt und verliehen, welche von den Nachfolgern allein schon wegen der Namensgleichheit übernommen wurden. Die Tatsache, dass die Schlüssel unter den drei letzten preußischen Königen nicht geändert wurden, lässt sich damit erklären, dass die Kammerherren die Schlüssel ihrer Vorgänger übernahmen und so, aus Gründen der Sparsamkeit, eine Ausgabe von jeweils 200 oder mehr neuen Schlüsseln pro Herrscher vermieden werden konnte. Letztlich erklärt dies auch die relative Seltenheit dieser Schlüssel.
Die Verleihung der vergoldeten Silberschlüssel, welche mit dem Monogramm „FWR“ versehen waren, erfolgte deshalb durch alle preußischen Könige, beginnend mit Friedrich Wilhelm II. bis hin zu Wilhelm II. Die Verleihung von Bronzeschlüsseln oder solchen aus Messingguss erfolgte mutmaßlich in den Jahren zwischen 1807 und 1815 oder zu einem späteren Zeitpunkt (Länge: 17,15 bzw. 14 cm; auch andere Maße sind möglich). Bei den im 20. Jahrhundert verliehenen Schlüsseln wies die Krone Blattwerkverzierungen auf und das Monogramm war deutlicher erkennbar. Das Gewicht der Schlüssel variierte zwischen 70 und 85 Gramm. Im 20. Jahrhundert bestand für die preußischen Kammerherren zudem die Möglichkeit, Zweitschlüssel zu erwerben, welche aus vergoldetem Metall gefertigt wurden. Es lässt sich konstatieren, dass der Erwerb solcher Stücke eine Seltenheit darstellte. Diese Gegenstände waren dann natürlich in Privatbesitz und mussten nicht abgeliefert werden.
Beispiele preußischer Kammerherrenschlüssel
Königreich Preußen, um 1910

Diese Schlüssel zeigen unter der Krone in einem ovalen, von stilisiertem Lorbeer eingefassten Medaillon, die Chiffre „FWR“. Links und rechts wird das Medaillon von den beiden wilden Männern aus dem großen preußischen Wappen flankiert. Sie stehen jeweils auf einem geschwungenen Podest, welche von einer muschelartigen Ornamentik gehalten werden. Darunter fügt sich unter einem Baluster, der sechseckig verzierte Schaft an. Am Ende des Schafts liegt der, mit einer kreuzartigen Öffnung versehene Bart des Schlüssels, welcher mit einer wulstigen, floralen Verzierung abschließt.
Schon früher wurden diese Schlüssel nach Georg Duwe aus vergoldeter Bronze, aber auch vergoldeten Silber hergestellt. Die Maße und Gewichte variieren in der langen Anfertigungszeit teils erheblich.
Vorliegender, wohl Silber vergoldeter Schlüssel, ist inkl. Öse, aber ohne Ring 148,9 mm lang. Da der Schlüssel an drei Stellen fest mit der Rosette vernäht ist, an der sich auch die zwei ca. 50 cm langen Haltebänder befinden, ließ sich das tatsächliche Gewicht des Schlüssels nicht genau bestimmen. Mit der Rosette und dem Bandwerk beträgt das Gesamtgewicht 105 g. Ohne Bandwerk dürfte der Schlüssel etwa 85 g wiegen.
Die Rosette selbst ist 10 x 11 cm groß und besteht aus einem 55 mm breiten, hellbauen Seidenband; vorliegendes Exemplar vorderseitig etwa ausgeblichen.
Details (Preußen, 1910)


Die langen Seidenbänder an der Rückseite dienten dazu, die Rosette mit dem Schlüssel an zwei kleinen Knöpfen zu befestigen, welche dazu an der Kammerherrenuniform angenäht wurden. Die Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 15 mm haben sich glücklicher Weise mit dem dazugehörigen Etui erhalten.
Mutmaßlich wurde dieser Schlüssel von der Fa. Johann Wagner & Sohn um 1910 angefertigt. Punzen oder Marken sind nicht vorhanden.
Das Holzetui misst 187 x 119 x 28 mm. Der Deckel und die Kanten des Etuis sind von außen mit einem hellrot gefärbten und geprägten Kaliko bezogen. Der Deckel ist zudem mit zwei umlaufenden, goldenen Prägelinien verziert. Die Kanten des Etuiunterteils weisen zwei nicht farblich abgesetzte Prägelinien auf. Der Boden des Etuis ist mit einem dunkelroten Prägepapier beklebt. Innen ist das gesamte Etui mit weißer Seide ausgekleidet. Die Einlage weißt eine Aufnahme für den Schlüssel und Rosette und je eine Aufnahme für die beiden Knöpfe auf.
Die Ränder der Etuiinnenflächen sind mit einem schmalen Streifen aus weißem Prägepapier verziert.
Hinweise auf einen Hersteller finden sich an diesem Etui nicht. Mit großer Wahrscheinlichkeit stammt es aber aus Fertigung des Hofbuchbinders H. F. Schwartz, Berlin.
Das ganze Set weißt lediglich leichte Altersspuren auf und befindet sich sonst in einem fast neuwertigen Zustand, welches in dieser Vollständigkeit und diesem Zustand heute nur noch sehr selten zu finden sein dürfte.
Im Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat auf das Jahr 1918 werden noch 241 lebende Kammerherren seit dem Jahre 1868 geführt.
Etui des preußischen Kammerherrenschlüssels (um 1910)

Details (Preußen, 1786-1840)

Königlich Preußischer Kammerherren-Schlüssel aus der Regierungszeit von Friedrich Wilhelm II. (1786-1797) oder Friedrich Wilhelm III. (1797-1840).
Dieser Schlüssel wiegt 114 g und ist 155,6 mm lang.
Königreich Württemberg um 1900

Es lässt sich vermuten, dass in Württemberg bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts die ersten Kammerherrenschlüssel verliehen wurden.
Auswertungen ergaben, dass ein signifikanter Anteil der Kammerherren des 18. Jahrhunderts Angehörige der Offiziersklasse waren, wobei sich unter diesen sogar Persönlichkeiten hoher Chargen befanden. Im Jahre 1767 wurde Gustav Friedrich von Biedenfeld mit den Titeln Nationalkammerherr und Generalmajor ausgezeichnet. Der Titel „Nationalkammerherr“ wurde in Württemberg auch anderen Kammerherren höherer Herkunft verliehen. In den anderen deutschen Staaten wurde diese Bezeichnung nicht verwendet.
Im Jahre 1815 zählte der Stand der Kammerherren 195 Mitglieder. In den darauffolgenden Jahren wurde der Hofstaat verkleinert. Im Jahr 1847, unter der Regentschaft von König Wilhelm I. (1791-1864, Regent seit 1816), belief sich die Anzahl der Kammerherren auf 83. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Hofstaat noch weiter verkleinert. Im Jahr 1866, unter der Regentschaft von König Karl (1823–1891), wurden dann lediglich noch 72 Kammerherren geführt. Im Jahre 1914 belief sich unter der Regentschaft von Wilhelm II. (1848–1921) die Anzahl der Kammerherren auf 78.
Im Jahr 1914 galt nach wie vor die Rangordnung von 1821, welche insgesamt zehn Rangfolgen vorsah. Der Oberstkammerherr wurde in der ersten Rangstufe genannt, während die Kammerherren in der vierten Rangstufe aufgeführt wurden.
Die von Wilhelm II. (Regierung von 1891-1918, gest. 1921) verliehenen Schlüssel waren aus feuervergoldeter Bronze gefertigt. In der Reide wurde das königliche Monogramm „W“ unter einer offenen Krone dargestellt. Das Monogramm wurde von einem Lorbeerkranz umrahmt. Im Schlüsselbart war das „W“ für Württemberg zu sehen.
Details (Württemberg um 1900)


Bei dem vorliegenden Kammerherrenschlüssel handelt es sich um einen Schlüssel, der in der Regierungszeit von Wilhelm II. (1891-1918, gest. 1921) in Gebrauch war.
Auch dieser Schlüssel auf einem Portepee aus Goldbouillons und Goldlahnstickerei getragen, dass in dieser Form bereits unter König Karl Verwendung fand.
Rückseitig war dieses Portopee gelb hinterlegt.
Portepeerückseite Württemberg

Weitere deutsche Königreiche / Fürstentümer
Auch in anderen deutschen Königreichen, Fürstentümern und Herzogtümern wie Sachsen, Mecklenburg, Hannover und Hessen wurden Kammerherrenschlüssel verliehen. Jeder Hof hatte seinen eigenen Stil und seine eigenen Traditionen, die sich in der Gestaltung der Schlüssel widerspiegelten. Oft wurden lokale Wappen und Embleme in das Design integriert, um die regionale Identität zu betonen.
In Sachsen beispielsweise wurden die Schlüssel mit der sächsischen Raute verziert, während in Mecklenburg das bekrönte Herrschermonogramm die Reide zierte. Diese Variationen spiegeln die Vielfalt der deutschen Staaten vor der Einigung im 19. Jahrhundert wider.
Historische Zeitachse
Mittelalter
Entstehung der Hofämter unter Merowingern & Karolingern. Kämmerer beaufsichtigen königliche Gemächer & Schatzkammern.
15.-16. Jahrhundert
Formalisierung der Hofämter. Oberste Hofämter (Kämmerer, Marschall, etc.) werden wichtige Positionen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen. Nur hochrangige Männer berufen.
17. Jahrhundert
Unter Kaiser Ferdinand II. kommen vergoldete Schlüssel auf. Kammerherrenschlüssel werden zunehmend Statussymbole ohne praktische Funktion.
18. Jahrhundert
Blütezeit höfischer Kultur. Schlüssel werden kunstvolle Objekte & Teil der Hoftracht, an der Tasche des Hofkleides getragen.
19. Jahrhundert
Höhepunkt der Entwicklung: prunkvolle Insignien mit Wappen & Verzierungen. Zahl der Kammerherren an deutschen Höfen steigt.
1918
Ende der deutschen Monarchien. Kammerherrenschlüssel verlieren offizielle Funktion, werden historische Artefakte & Sammlerstücke.
Vermächtnis und moderne Bedeutung
Mit dem Ende der Monarchie in Deutschland im Jahr 1918 und der damit verbundenen Abdankung der letzten Könige, Herzöge und Fürsten verloren die Kammerherrenschlüssel ihre praktische Bedeutung. Die höfischen Strukturen und Insignien wurden abgeschafft, und viele der kunstvollen Schlüssel wurden zu Sammlerstücken und historischen Artefakten.
Heute sind Kammerherrenschlüssel wertvolle historische Artefakte, die in Museen und Privatsammlungen aufbewahrt werden. Sie sind ein Zeugnis der höfischen Tradition und des handwerklichen Könnens des 19. Jahrhunderts. Die Schlüssel erinnern an eine glanzvolle Vergangenheit und die Bedeutung der Fürstentümer in der deutschen Geschichte.
Die Kammerherrenschlüssel sind ein faszinierendes Zeugnis der höfischen Tradition und der historischen Rolle der Kammerherren am Hof. Sie symbolisieren nicht nur die Vertrauensstellung und die Nähe zum Monarchen, sondern auch den kulturellen Reichtum und die Pracht des jeweiligen Hofes. Obwohl ihre praktische Bedeutung heute weitgehend verloren gegangen ist, bleiben sie als historische Artefakte von kultureller und symbolischer Bedeutung.
Kammerherrenschlüssel in Sammlungen und Museen
Bedeutende Sammlungen von Kammerherrenschlüsseln finden sich heute in verschiedenen deutschen Museen, darunter:
- Das Bayerische Nationalmuseum in München
- Das Deutsche Historische Museum in Berlin
- Das Residenzmuseum in München
- Das Schloss Charlottenburg in Berlin
- Die Schatzkammer der Residenz in München
- Das Historische Museum Basel
Diese Museen bewahren das kulturelle Erbe der deutschen Höfe und machen es einem breiten Publikum zugänglich. Die ausgestellten Kammerherrenschlüssel zeugen von der Pracht und dem Zeremoniell vergangener Epochen und bieten einen faszinierenden Einblick in die höfische Gesellschaft.
Fazit
"Die Kammerherrenschlüssel sind ein Symbol für Macht und Tradition, ein faszinierendes Zeugnis der höfischen Vergangenheit. Sie erinnern uns an eine Zeit, in der Prunk und Zeremoniell eine wichtige Rolle spielten und in der der Kammerherr eine Schlüsselfigur am Hof darstellte."
Die Kammerherrenschlüssel sind mehr als nur dekorative Gegenstände; sie sind wichtige historische Artefakte, die Einblicke in die komplexe Welt der höfischen Gesellschaft bieten. Sie symbolisieren die enge Beziehung zwischen dem Herrscher und seinen Vertrauten, die Hierarchien am Hof und die Bedeutung von Status und Privilegien in vergangenen Zeiten.
Obwohl die Monarchien und mit ihnen die Institution der Kammerherren in Deutschland längst vergangen sind, lebt ihr Erbe in den erhaltenen Schlüsseln weiter. Diese kunstvollen Objekte sind nicht nur von ästhetischem Wert, sondern erzählen auch Geschichten über die Menschen, die sie trugen, und die Höfe, an denen sie dienten.
Die Kammerherrenschlüssel verbinden uns mit einer vergangenen Epoche und erinnern uns an die Tradition, die Kultur und die gesellschaftlichen Strukturen, die die deutsche Geschichte geprägt haben. Sie sind ein wertvolles kulturelles Erbe, das es zu bewahren und zu verstehen gilt.